1. Allgemeines
Der Inhalt und gegebenenfalls das Ziel der Beratung beziehungsweise der einzelnen Einheiten werden zwischen Miriam Geiger und dem/der Klient/Klientin gemeinsam im Rahmen einer Auftragsklärung festgelegt. Eine Beratung erfordert die aktive Mitarbeit des Klienten/der Klientin, dieser leistet die eigentliche Veränderungsarbeit. Die Miriam Geiger steht als fachkundiger Prozessbegleiter zur Seite. Die Wahl der Methode wie auch deren Abänderung unterliegt der Entscheidung von Miriam Geiger.
Der Klient/Die Klientin handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und ist sich dessen bewusst. Er ist für seine physische und psychische Gesundheit sowie sein Wohlbefinden während den Beratung-Einheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der Klient/die Klientin aufgrund des Beratungsprozesses durchführt, liegen in seinem Verantwortungsbereich.
Die Miriam Geiger arbeitet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lebens- und Sozialberaters. Die Haftung wird – mit Ausnahme einer Haftung für Personenschäden – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Die Standesregeln zur Lebens- und Sozialberatung finden Sie hier.
2. Ort der Beratung
Sofern im Einzelfall nichts anderes zwischen Miriam Geiger und dem Klienten/der Klientin vereinbart wird, finden die Beratungseinheiten in den Praxisräumlichkeiten von Miriam Geiger statt. Wird im Einzelfall ein abweichender Ort vereinbart, so kann die Miriam Geiger zusätzlich eine Anfahrtskostenpauschale in Höhe von EUR 50,00 pro Stunde Fahrtzeit verrechnen. Bei Beratungsstunden im Freien wird der Ort individuell bekannt gegeben.
3. Honorar für Beratungseinheiten
Für ihre Leistungen wird Miriam Geiger ein sofort fälliges Honorar von EUR 89,00 für Einzelberatungen, Krisenberatung, Sexualberatung und Tiergestützte Beratung, sowie für Paarberatungen EUR 150,00 pro angefangener Beratung- Einheit verrechnen. Dies gilt auch für Online-Beratungen via Google-Meet. Eine Beratungs- Einheit beträgt 50 bzw. bei Paarberatungen 90 Minuten. Sollte das Beratungs-Ziel [für diese Einheit] vor Ablauf einer Beratungs-Einheit erreicht werden, wird die Einheit dennoch voll verrechnet. Die Zeit für die Vor- und Nachbereitung der Beratungseinheit ist im Honorar für diese Beratungseinheit enthalten.
Einzelstunden werden am Ende der Stunde in bar bezahlt oder vorab an die Bankverbindung von Miriam Geiger überwiesen:
IBAN: AT72 3243 8000 0002 0362
BIC: RLNWATW1438
4. Stornobedingungen
Die Termine und Zeitintervalle für die abzuhaltenden Beratungs-Einheiten werden im Einvernehmen zwischen den Parteien festgelegt und sind beidseitig verbindlich. Kann der der Klient/die Klientin eine Einheit nicht wahrnehmen, so hat er dies Miriam Geiger so früh wie möglich mitzuteilen (Absage/Storno).
Die Absage kann telefonsich, per E-Mail oder SMS erfolgen.
Erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin, so ist das für diese Beratungseinheit vereinbarte Honorar vom Klienten/der Klientin zu bezahlen. Sofern Miriam Geiger eine Beratung-Einheit nicht wahrnehmen kann, wird sie im Einvernehmen mit dem Klienten/der Klientin einen zeitnahen Ersatztermin vereinbaren.
5. Verschwiegenheit und Berufsbild
Miriam Geiger weist darauf hin, dass ihre Arbeit keine psychotherapeutische ist oder eine medizinische Behandlung ersetzt.
Miriam Geiger ist zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet, welche in der Gewerbeordnung (§119 Abs. 4 GewO) geregelt ist. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, wenn und insoweit der Der Klient/Die Klientin die Miriam Geiger ausdrücklich schriftlich von dieser Pflicht entbindet, oder die Miriam Geiger aufgrund gerichtlicher oder gesetzlicher Anordnung zur Auskunftserteilung verpflichtet ist.
Eine Entbindung von Miriam Geiger von der Verschwiegenheitspflicht bedeutet jedoch nicht, dass Miriam Geiger zur Auskunftserteilung auch verpflichtet ist.
6. Allgemeine Bestimmungen
Für die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens wird hiermit ausschließlich die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte vereinbart. Neben dieser Vereinbarung bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Sofern in diesem Vertrag im Einzelnen nichts anderes vereinbart ist, bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieses Formerfordernisses, der Schriftform.